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Medizinprodukte-Beauftragter |
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hat sich auf praxisnahe Aus-, Fort- und Weiterbildungen zum Medizinprodukterecht spezialisiert. |
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Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. |
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Ihr Nutzen:
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Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu den Aufgaben und der Ausbildung von Medizinprodukte-Beauftragten (vom Betreiber beauftragte Personen; synonym: MPG-Beauftragte). |
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Alle Infos kompakt
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Alle Infos zur Aus- und Fortbildung von Medizinprodukte-Beauftragten kompakt als PDF. |
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